UnterlenkerSpiegel
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Habe mir ein paar unterlenkerspiegel von Polo gegönnt. Die haben eine e Nummer also legal aber müssen die genau für die Beta rr 125 lc die habe gemacht sein damit ich die legal montieren darf oder reicht es aus das es universelle Spiegel mit e Nummer sind.... falls ich angehalten werde deswegen meine Frage
Danke und lg
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- Lümmel
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Für "hängende Spiegel" siehe §56/I STVZO und die EU-Richtlinie 97/24/EG v.1.4.2000:
"....... dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagerechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf............ Außerdem müssen die Spiegel mind. 28 cm Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagerechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird."
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Lümmel wrote: Grundsätzlich richtig, aber bei Unterlenkerspiegel nicht. Wir leben doch in Deutschland/Europa
Für "hängende Spiegel" siehe §56/I STVZO und die EU-Richtlinie 97/24/EG v.1.4.2000:
"....... dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagerechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf............ Außerdem müssen die Spiegel mind. 28 cm Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagerechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird."
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Nix Bananenrepublik
Also sind unterlenkerspiegel illegal auch mit e Nummer?
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- Lümmel
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Dann mußt du sie nur noch den Vorschriften entsprechend montieren, wenn du jeglicher "Gefahr"

und TÜV aus dem Wege gehen willst.
Auszugsweise habe ich aus der STVZO und EU-Richtlinien zitiert.
Die Original Texte sind kilometerlang.
Ich habe z.B. die angeblich kleinsten Blinker der Welt mit E-Nr. (Bullet Atto von Kellermann) an meine DUC
montiert. Bei einer

Blinker wurden nicht beanstandet, aber die Abstände von Blinker zu Blinker. Und zwar vorne und hinten.
30 Euronen


Zum Glück keine Mängelkarte bekommen zwecks Vorführung des abgestellten Mangels. Fahre so auch zum Tüv.
FAZIT:
Wegen Rückspiegel würd ich mir gar kein Kopf machen, wenn E-Nr. vorhanden.
Sind doch Ruck Zuck wieder auf Original zurück gebaut.
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Lümmel wrote: E-Nr. ist immer Vorraussetzung.
Dann mußt du sie nur noch den Vorschriften entsprechend montieren, wenn du jeglicher "Gefahr"
und TÜV aus dem Wege gehen willst.
Auszugsweise habe ich aus der STVZO und EU-Richtlinien zitiert.
Die Original Texte sind kilometerlang.
Ich habe z.B. die angeblich kleinsten Blinker der Welt mit E-Nr. (Bullet Atto von Kellermann) an meine DUC
montiert. Bei einerKontrolle kein erhöhter Blutdruck. War ja alles i.O. Dachte ich.
Blinker wurden nicht beanstandet, aber die Abstände von Blinker zu Blinker. Und zwar vorne und hinten.
30 Euronen![]()
Zum Glück keine Mängelkarte bekommen zwecks Vorführung des abgestellten Mangels. Fahre so auch zum Tüv.
FAZIT:
Wegen Rückspiegel würd ich mir gar kein Kopf machen, wenn E-Nr. vorhanden.
Sind doch Ruck Zuck wieder auf Original zurück gebaut.
Alles klar Danke für die tips...
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Danke und Lg
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- halpgas
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No risk, no fun

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- Lümmel
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Wird passen. Bzgl. Einstellung kannst du, wenn nötig, den linken rechts, und den rechten links anbauen.
Drauf setzen und dann so einstellen, dass du beim "Blick in den Rückspiegel" das siehst, wofür Rückspiegel gedacht sind. Dann gibts bestimmt kein Ärger.

Wenn fertig montiert, stell mal hier ein Bild ein.

Viel Spaß !!!
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Lümmel wrote:
Wird passen. Bzgl. Einstellung kannst du, wenn nötig, den linken rechts, und den rechten links anbauen.
Drauf setzen und dann so einstellen, dass du beim "Blick in den Rückspiegel" das siehst, wofür Rückspiegel gedacht sind. Dann gibts bestimmt kein Ärger.
Wenn fertig montiert, stell mal hier ein Bild ein.
Viel Spaß !!!
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