Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
- Lupo1
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29 Dec 2014 13:57 #31
by Lupo1
Replied by Lupo1 on topic Re:Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
@Glubberer
Ja freilich. Mit Oma's gutem Weichspüler. Ich will meiner Schönen ja nix kratziges anziehen ;)
Ja freilich. Mit Oma's gutem Weichspüler. Ich will meiner Schönen ja nix kratziges anziehen ;)
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- RRHolger
- Visitor
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02 Jan 2015 01:01 - 02 Jan 2015 01:04 #32
by RRHolger
Replied by RRHolger on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Meine Tipps:
- Nummernschild schon am Vorabend der Ausfahrt mit in Wasser aufgeweichten Dreck vollschmieren (damit es trocknet), und zwar so, als ob vom Fahren verschmutzt.
- Immer langsam und grüßend an den lieben Wanderern vorbei
, am Förster langsam grüßend vorbei oder Kehrtwende, er kann auf dem Waldweg mit seinem Suzuki-"Jeep" eh nicht wenden, und, wie schon vorher geschrieben, niemals die selbe Strecke 2 mal am selben Tag fahren, es lauern dann gerne hysterische ältere Frauen auf dem Rückweg, die sich schreiend auf die Fahrbahn schmeißen
, und einem danach versuchen, mit dem Auto abzuschießen. Brauch ich nicht noch mal! 
- Wenn es eine Person im Wald schafft, Euch anzuhalten und Vorträge hält
, Helm aufbehalten, ein paar mal nicken, nichts erwidern, bloß nichts sprechen
, ein bisschen dumm stellen
und einfach im "Gespräch" wieder lieb wegfahren. 
Ein gutes Neues noch
- Nummernschild schon am Vorabend der Ausfahrt mit in Wasser aufgeweichten Dreck vollschmieren (damit es trocknet), und zwar so, als ob vom Fahren verschmutzt.
- Immer langsam und grüßend an den lieben Wanderern vorbei

- Wenn es eine Person im Wald schafft, Euch anzuhalten und Vorträge hält



Ein gutes Neues noch

Last edit: 02 Jan 2015 01:04 by RRHolger.
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- Ralf
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23 Feb 2015 10:03 #33
by Ralf
Replied by Ralf on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Ich habe da einen ganz anderen Ansatz.
Ich wohne auch in BW und habe mir extra das Landeswaldgesetz besorgt.
Fazit: Sobald eine Sache ein Kennzeichen hat (auch Versicherungskennzeichen) ist es ein KFZ und ist im Wald somit verboten. Das gilt auch für Elektrofahrräder, aber nicht für Pedelecs.
Jemand sagte mal zu mir: "Wer sich im Wald erwischen lässt, hat es nicht anders verdient, denn er ist ein schlecher Fahrer"
Grund:
Den Nachweis zu erbringen, dass DU gefahren bist geht nur, wenn man gestellt, also auf frischer Tat ertappt wird. Das sollte ein guter Fahrer zu verhindern wissen.
Wird das Kennzeichen notiert, wird man irgendwann befragt. Man sagt nicht ja und nicht nein. Du hat das Recht die Aussage zu verweigern. Somit weiß man nur, dass das Moped im Wald war, aber nicht wer gefahren ist. In der Regel wird der Richter das Verfahren aus Mangel an Beweisen einstellen.
Spätestens beim dritten mal fängt der Richter an sich zu ärgern und verdonnert den Halter zum Führen eines Fahrtenbuches. Dieses ist jedoch nicht an den Fahrer, sondern an das Fahrzeug gebunden. Kauft man ein neues Moped, fällt auch das Fahrtenbuch weg.
Dies ist aber kein Tipp und nicht zur Nachahmung empfohlen. Es dient lediglich zur Information über die Rechtslage.
Ich wohne auch in BW und habe mir extra das Landeswaldgesetz besorgt.
Fazit: Sobald eine Sache ein Kennzeichen hat (auch Versicherungskennzeichen) ist es ein KFZ und ist im Wald somit verboten. Das gilt auch für Elektrofahrräder, aber nicht für Pedelecs.
Jemand sagte mal zu mir: "Wer sich im Wald erwischen lässt, hat es nicht anders verdient, denn er ist ein schlecher Fahrer"
Grund:
Den Nachweis zu erbringen, dass DU gefahren bist geht nur, wenn man gestellt, also auf frischer Tat ertappt wird. Das sollte ein guter Fahrer zu verhindern wissen.
Wird das Kennzeichen notiert, wird man irgendwann befragt. Man sagt nicht ja und nicht nein. Du hat das Recht die Aussage zu verweigern. Somit weiß man nur, dass das Moped im Wald war, aber nicht wer gefahren ist. In der Regel wird der Richter das Verfahren aus Mangel an Beweisen einstellen.
Spätestens beim dritten mal fängt der Richter an sich zu ärgern und verdonnert den Halter zum Führen eines Fahrtenbuches. Dieses ist jedoch nicht an den Fahrer, sondern an das Fahrzeug gebunden. Kauft man ein neues Moped, fällt auch das Fahrtenbuch weg.
Dies ist aber kein Tipp und nicht zur Nachahmung empfohlen. Es dient lediglich zur Information über die Rechtslage.
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- Wuppertaler
- Visitor
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23 Feb 2015 17:45 #34
by Wuppertaler
Replied by Wuppertaler on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Und ich dachte immer, dass ein Kennzeichen nur auf öffentlichen Verkehrswegen vorgeschrieben ist....
Dem sollte doch "im Wald" nicht so sein, oder?
Zudem sind die meisten "Waldflächen" sicherlich im Privatbesitz und auf diesen (wenn diese dann auch noch von den öffentlichen Verkehrswegen baulich > z.b. einem Zaun oder Schranke < getrennt sind) benötigt man kein Kennzeichen bzw. versicherungstechnische Absicherung.....
Dem sollte doch "im Wald" nicht so sein, oder?
Zudem sind die meisten "Waldflächen" sicherlich im Privatbesitz und auf diesen (wenn diese dann auch noch von den öffentlichen Verkehrswegen baulich > z.b. einem Zaun oder Schranke < getrennt sind) benötigt man kein Kennzeichen bzw. versicherungstechnische Absicherung.....

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- Pacorazzi
- Visitor
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23 Feb 2015 19:17 #35
by Pacorazzi
Replied by Pacorazzi on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Hallo zusammen,
selbst als Waldbesitzer darf Mann oder auch Frau nicht in "seinem" Wald tun und lassen was er/sie will!
Er darf darin genauso wenig rumfahren wie er andere darin rumfahren lassen darf! Auch wenn ihm der Wald gehört, ist er dennoch Öffentlich und jedem Zugänglich! Das darf er auch nicht einfach so durch Einzäunen ändern und so zu seinem Privatspielplatz umfunktionieren!
Thema Zulassung:
Er darf auf seinem nicht öffentlichen Grundstück, also seinem Garten, ohne Zulassung rumfahren bis sich die Nachbarn wegen Lärmbelästigung an die Exekutive wenden, aber nicht in seinem Wald!
Wenn er außerhalb seines "Hoheitsgebietes - Garten" auf einem Fahrzeug ohne gültiger Zulassung erwischt wird, ist Feierabend. Außer er befindet sich auf einer, für solche Zwecke zugelassenen Strecken. Und selbst da kommt es vor, dass kontrolliert wird wie denn das nicht zugelassene (versichert + versteuerte) Fahrzeug zur Strecke gekommen ist.
Aber eigentlich ist´s ganz einfach........habt Spaß und lasst euch nicht Erwischen
selbst als Waldbesitzer darf Mann oder auch Frau nicht in "seinem" Wald tun und lassen was er/sie will!
Er darf darin genauso wenig rumfahren wie er andere darin rumfahren lassen darf! Auch wenn ihm der Wald gehört, ist er dennoch Öffentlich und jedem Zugänglich! Das darf er auch nicht einfach so durch Einzäunen ändern und so zu seinem Privatspielplatz umfunktionieren!
Thema Zulassung:
Er darf auf seinem nicht öffentlichen Grundstück, also seinem Garten, ohne Zulassung rumfahren bis sich die Nachbarn wegen Lärmbelästigung an die Exekutive wenden, aber nicht in seinem Wald!
Wenn er außerhalb seines "Hoheitsgebietes - Garten" auf einem Fahrzeug ohne gültiger Zulassung erwischt wird, ist Feierabend. Außer er befindet sich auf einer, für solche Zwecke zugelassenen Strecken. Und selbst da kommt es vor, dass kontrolliert wird wie denn das nicht zugelassene (versichert + versteuerte) Fahrzeug zur Strecke gekommen ist.
Aber eigentlich ist´s ganz einfach........habt Spaß und lasst euch nicht Erwischen

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- Wuppertaler
- Visitor
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23 Feb 2015 21:05 #36
by Wuppertaler
Replied by Wuppertaler on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Sorry,
Aber die Aussagen widersprechen sich schon in sich!
A) ist privater Wald nicht (immer) öffentlich und für jeden Hans und Franz einfach so nach Herzenslust zugänglich
-kommt sicherlich auf die Lage, Größe und Nutzung an wie z. B. einem Naturschutzgebiet
-also "meine" 5.000m2 außerhalb dieser Bedingungen würde/könnte ich einzäunen wie ich Bock hätte
B) kann/darf und ggf. muss sogar ein Eigentümer sein Grund und Boden für jedermann absperren
-dies ist/wäre ganz einfach indem jeder Eigentümer verpflichtet ist jede mögliche Gefahr von Personen abzuwenden
Da jedoch für die Eigentümern sicherlich unverhältnismäßige Kosten entstehen, wird eine Nutzung (Spaziergang) meistens durch die/den Eigentümer geduldet.
Und wenn man nicht gerade mit eine Zwiebacksäge quer durch die Botanik pflügt,
gibt es eigentlich selten größere Komplikationen mit anderen Mitmenschen
Aber die Aussagen widersprechen sich schon in sich!
A) ist privater Wald nicht (immer) öffentlich und für jeden Hans und Franz einfach so nach Herzenslust zugänglich
-kommt sicherlich auf die Lage, Größe und Nutzung an wie z. B. einem Naturschutzgebiet
-also "meine" 5.000m2 außerhalb dieser Bedingungen würde/könnte ich einzäunen wie ich Bock hätte
B) kann/darf und ggf. muss sogar ein Eigentümer sein Grund und Boden für jedermann absperren
-dies ist/wäre ganz einfach indem jeder Eigentümer verpflichtet ist jede mögliche Gefahr von Personen abzuwenden
Da jedoch für die Eigentümern sicherlich unverhältnismäßige Kosten entstehen, wird eine Nutzung (Spaziergang) meistens durch die/den Eigentümer geduldet.
Und wenn man nicht gerade mit eine Zwiebacksäge quer durch die Botanik pflügt,
gibt es eigentlich selten größere Komplikationen mit anderen Mitmenschen
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- mco
- Visitor
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27 Feb 2015 11:47 #37
by mco
Replied by mco on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Fahren im "heimischen Wald" !
Btw. man soll nie vor die Haustür kacken...
Also :
Wenn man mit Spaß durch heimische Gehölz endurisiren möchte, gibt es ein paar Kleinigkeiten zu beachten.
1. Wann ist der "Feind" (Förster, Jäger, Flurpfleger, Bergradfahrer, Wanderer, Spaziergänger) ect. unterwegs ? Abchecken und sich seine Zeit suchen, meist Alltags ab 7.00-12.00Uhr ist nix los im Wald. Wochenende 7.00- 13.00Uhr. Wenn der Gemeine Zeitgeistgenosse in den Forst maschiert, muß man weg sein.
2. Zeiten so wählen, das man wenig "Feind" im Gehölz rumstiefelt und immer eine "Alternativ-Route" im petto haben.
3. Sonst leise sein, möglichst wenig aufsehen erregen ect. und wenn es hart auf hart kommt, freundlich sein mit dem "Feind" über Feuersalamander ect. reden o. das man seine Mountainbike Luftpumpe sucht, die man leider vorgestern verlohren hat. Da das Bergfahrrad nun platt ist, gurkt man halt kurz mit dem Mfa durchs Gehölz.
Viel Spaß im Wald !
Btw. man soll nie vor die Haustür kacken...
Also :
Wenn man mit Spaß durch heimische Gehölz endurisiren möchte, gibt es ein paar Kleinigkeiten zu beachten.
1. Wann ist der "Feind" (Förster, Jäger, Flurpfleger, Bergradfahrer, Wanderer, Spaziergänger) ect. unterwegs ? Abchecken und sich seine Zeit suchen, meist Alltags ab 7.00-12.00Uhr ist nix los im Wald. Wochenende 7.00- 13.00Uhr. Wenn der Gemeine Zeitgeistgenosse in den Forst maschiert, muß man weg sein.
2. Zeiten so wählen, das man wenig "Feind" im Gehölz rumstiefelt und immer eine "Alternativ-Route" im petto haben.
3. Sonst leise sein, möglichst wenig aufsehen erregen ect. und wenn es hart auf hart kommt, freundlich sein mit dem "Feind" über Feuersalamander ect. reden o. das man seine Mountainbike Luftpumpe sucht, die man leider vorgestern verlohren hat. Da das Bergfahrrad nun platt ist, gurkt man halt kurz mit dem Mfa durchs Gehölz.
Viel Spaß im Wald !

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- Wuppertaler
- Visitor
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27 Feb 2015 15:24 #38
by Wuppertaler

Die Luftpumpen Nr. muss ich mir merken, die ist gut!
Alternativ zieht meistens auch der Verlust der kleinen Fahrradtaschen inkl. Haustür
und/oder
bzw.
Replied by Wuppertaler on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald

Die Luftpumpen Nr. muss ich mir merken, die ist gut!
Alternativ zieht meistens auch der Verlust der kleinen Fahrradtaschen inkl. Haustür


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- admin
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27 Feb 2015 16:06 #39
by admin
Beim Spazierengehen ist uns unser junger Hund ausgebüxt, der findet nicht mehr nach Hause. Haben Sie den vielleicht gesehen?
Replied by admin on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Wuppertaler wrote: ...Die Luftpumpen Nr. muss ich mir merken, die ist gut!...
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- Wuppertaler
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27 Feb 2015 19:47 #40
by Wuppertaler
Replied by Wuppertaler on topic Enduo fahren im heimischen heimischen Wald
Oder der kleine Wauwi hat sich von der Leine gelöst 
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