Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote

  • Alpoholic
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
25 Oct 2013 08:54 #1 by Alpoholic
Hallo zusammen,

ich weiß ja, daß hier niemals jemand die Verbotsschilder ignoriert, bzw. überhaupt jemand gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt ... Trotzdem: Vielleicht kennt ihr ja jemanden, der jemanden kennt, dessen Schwager jemanden kennt ... :cool:

Mir gehts hauptsächlich um Nichtbeachtung der Verbotsschilder 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), 255 (Verbot für Krafträder) und 260 (Verbot für KFZ). Also die runden Schilder mit rotem Rand und weisser Innenfläche.

Wenn man in meiner Heimatregion mal etwas abseits der Hauptverkehrsadern unterwegs sein will, bremsen diese Verbote regelmäßig spaßig erscheinende "Abkürzungen" aus :kacke: Nun will ich mich der Sache mal pragmatisch nähern: Wenn ich bei einem Verstoß erwischt werden würde, interpretiere ich den Bußgeldkatalog so, daß ich dafür 15 Euro blechen soll. Punkte gibt´s keine. Das wäre es mir offen gesagt wert, zumal ich nicht damit rechne, dort regelmäßig zu einem Verwarnungsgeld hernagezogen zu werden.

Frage: Kennt ihr jemanden ... (sh. oben), der damit Erfahrungen hat??

lg
andi

Please Log in to join the conversation.

  • Ramses
  • Visitor
  • Visitor
25 Oct 2013 16:18 #2 by Ramses
Ja, das kommt mir bekannt vor.
Ich kenne da Einen, der mit seinen 3 Kumpels, auf einem Land- und Forstwirtschaftweg, eine Begegnung mit dem ansässigen Förster hatte. Dieser hat dann den Vorbeifahrenden hinterher gerufen: Ihr habt hier nichts verloren! Ich schreibe mir die Kennzeichen auf.
Sowas kann dann schon mal schlaflose Nächte bereiten. Zum Glück hat aber keiner der 4 "Straftäter" je irgend etwas bekommen bzw. noch mal was von der Sache gehört.


Gruß Thomas

Please Log in to join the conversation.

  • Glubberer
  • Visitor
  • Visitor
25 Oct 2013 18:32 #3 by Glubberer
Replied by Glubberer on topic Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Solange es nur eine gesperrte Straße oder Feld-/Waldweg ist, würde ich mir da keine Gedanken machen. Teuer wirds in so Gebieten, wo so grüne dreieckige Schilder mit der Aufschrift "Landschaft..." oder "Natur..." stehen... :up|: :pilz: :wald:
Machmal merkt man ja auch nicht, dass man sich in solchem befindet...

Please Log in to join the conversation.

  • Kochmütze
  • Visitor
  • Visitor
25 Oct 2013 18:58 #4 by Kochmütze
Replied by Kochmütze on topic Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Fahr einfach immer anders/woanders :up|:
Und Wenn :polizist: dann :up|: und am besten immer bei :wolke: in den :wald: dann hast du :grün: :dau:

Please Log in to join the conversation.

  • Ramses
  • Visitor
  • Visitor
26 Oct 2013 07:45 #5 by Ramses
Wie ist das eigentlich, wenn man mehrfach (in unterschiedlichen Gegenden) erwischt würde.

Ist man dann dran wegen "unbelehrbar, unverbesserlich oder vorsätzlich"?

Wird man dann evtl. "aktenkundig"?



Gruß Thomas

Please Log in to join the conversation.

  • Kochmütze
  • Visitor
  • Visitor
26 Oct 2013 08:18 #6 by Kochmütze
Replied by Kochmütze on topic Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Wenn es mehrfach zur Anzeige kommt, JA :birne:

Please Log in to join the conversation.

  • Alpoholic
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
26 Oct 2013 08:43 #7 by Alpoholic
Replied by Alpoholic on topic Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote

Ramses wrote: Wie ist das eigentlich, wenn man mehrfach (in unterschiedlichen Gegenden) erwischt würde.

Ist man dann dran wegen "unbelehrbar, unverbesserlich oder vorsätzlich"?

Wird man dann evtl. "aktenkundig"?



Gruß Thomas


Eindeutige Antwort: Kommt darauf an --)

Wenn es immer bei einem Verwarnungsgeld für eine Ordungswidrigkeit bleibt (und du diese auch akzeptierst und bezahlst, also kein Bußgeldverfahren daraus wird), kummulieren sich die Verstöße nicht. Ich bin in meinem Wohnumfeld regelmäßig gezwungen, verbotswidrig zu parken. Da hier zudem eine extrem hohe Kontrollfrequenz herrscht, bin dann fast immer mit 10 Euro dabei. Ist halt so. Seit etwa 1995. Bisher hat sich nocht nicht jemand gemeldet, nach 40 Verstößen, jetzt gibt´s ne Anzeige oder so...
Anders dürfte sich in Naturschutzgebeiten etc. verhalten, wo es zu einer Anzeige und einem Bußgeldverfahren (Punkte?) kommt. Hier dürften sich Verstöße durchaus kummulieren.

@ all: Ich habe mir fast gedacht, daß der eine oder andere dazu was sagen kann, so vom hörensagen und so ... :pirat: Aber die Verwarnungsgeldhöhe bei den o. g. Verbotszeichen (nicht Schutzgebiete) kann ir keiner bestätigen??

lg
andi

Please Log in to join the conversation.

  • G-String-Jones
  • Visitor
  • Visitor
26 Oct 2013 15:16 #8 by G-String-Jones
Replied by G-String-Jones on topic Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Also die oben genannten Warnschilder kosten ca. 15-20€ also unerheblich.

Gruß

Please Log in to join the conversation.

  • schmuddel
  • Visitor
  • Visitor
27 Oct 2013 06:36 - 27 Oct 2013 06:39 #9 by schmuddel
Replied by schmuddel on topic Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
tach ock
so isses schön auf dem weg bleiben und nicht ausversehen von abkommen denn dann greift das waldgesetz
ich kenn da einen der kennt da einen der hat aus einer zeitung vorgelesen bekommen das es dann teuer wird und mußte 270€ bezahlen und konnte zum glück (wegen im sommer) die brandgefahr abweisedn weil 2 tage vorher es geregnet hatte sonst währ da noch was rauf gekommen und dann hast du auch noch 2 jahre auf bewährung und wenn in der zeit noch was passirt ist der betrag einstellig höher []
gruß schmuddel
Last edit: 27 Oct 2013 06:39 by schmuddel.

Please Log in to join the conversation.

  • Redcat
  • Visitor
  • Visitor
27 Oct 2013 08:51 #10 by Redcat
Die Regelung der Begehung des Waldes ist Laendersache. Insofern duerfte es zur Frage ueber die Hoehe des Bussgeldes u.U. 16 verschiedene Antworten geben. Mein letzter Stand fuer Ba-Wue ist EUR 30.- ( wir reden nur ueber das Ignorieren eines Verbotschildes).

Anhalterecht vor Ort selbst haben nur Polizei und staatliche Forstbeamte. Fuer Privatpersonen wie Waldbesitzer oder Jagdpaechter erfuellt sich, wenn diese es dennoch und unter Anwendung physischer Gewalt tun, ggf. der Straftatbestand der Noetigung, was widerum Einfluss auf die Erlaubnis zur Fuehrung von Schusswaffen haben kann. Diese duerfen eigentlich lediglich anzeigen.

Im Suedwesten gibt es das Waldgesetz als gedrucktes Heftchen auf Anfrage. Ich habe mir das als Reiter nach permanentem Aerger mit anderen Waldnutzern zugelegt und Weiss jetzt mehr (als die meisten Anderen, die meist nur so tun als interpretierten sie die gueltigen Normen).

Frank

Please Log in to join the conversation.

Time to create page: 1.078 seconds
Powered by Kunena Forum