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Frank Schroeder (Redcat), das Herz von Beta, informiert exklusiv auf BetaBikes.de
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EURO3-NORM FAHZEUGE BIS JAHRESENDE ZULASSEN!

  • Redcat
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23 Nov 2016 13:34 #1 by Redcat
Hallo Alle,

zum Jahresende läuft die Übergangsfrist für EURO3-Krafträder mit älteren Grundgutachten aus. Daraus resultiert die Erfordernis, dass zum Bestandsschutz alle unter dieser Norm homologierten Fahrzeuge im Privatbesitz (tages-)zugelassen sein müssen. Ab 01. Januar 2017 wird das nämlich nicht mehr möglich sein.

Für Lagerfahrzeuge im Handel ausschliesslich bietet das KBA für nach FIN beantragte Lagerfahrzeuge eine Fristverlängerung an, so dass diese noch im gesamten KJ 2017 neu zugelassen werden könnnen. Wer also ab Januar ein EURO3 Fahrzeug ohne Erstzulassung kauft, muss sich die Ausnahmegenehmigung mit explizit der jeweiligen FIN aushändigen lassen bzw. diese muss im Brief eingetragen sein. Beides ist gültig.

Ob ein BETA-Fahrzeug der alten Norm EURO3 oder bereits der danach gültigen Regel EURO4 entspricht, lässt sich sehr einfach feststellen, da BETA zum Modelljahr 2017 im Juli 2016 einen Paradigmenwechsel beim Prägen der Fahrgestellnummern vorgenommen hat. Bisher entsprach die 10. Stelle der jeweilgen Fahrgestellnummern dem Kalenderjahr der Produktion, seit Juli zeigt sie aber das Modelljahr. Was heisst das:

Alle Fahrzeuge der Schadstoffnorm EURO4 haben den Buchstaben "H" für 2017 auf der 10. Stelle erhalten und müssen daher nicht unbedingt zugelassen werden.

Im Umkehrschluss müssen alle Fahrzeuge mit den Buchstaben

A für 2010
B für 2011
C für 2012
D für 2013
E für 2014
F für 2015
G für 2016 (das betrifft auch einige wenige im Juli produzierte RR des Modelljahrs 2017)

bis 31.12.2016 eine Zulassung haben, um bestandsgeschützt zu sein.

Auch wenn einige von Euch jetzt meinen, dass sie Ihre Bikes -insbesondere EVO- sowieso nur auf der Rennstrecke nutzen: Denkt an den Wiederverkaufswert, auch nach einigen Jahren. Wer kauft z.B. ältere Trialer? Leute die gerne Trialwandern. Und dazu braucht man was?

Das alles gilt nicht für 50 ccm - 45 km/h. Diese laufen noch bis Ende 2017 unter EURO2 und gehen ab 2018 sofort auf EURO4.

Frank

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  • Habach
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23 Nov 2016 15:01 #2 by Habach
fundierte Info, Danke Frank !
somit sind alle Spekulationen zur Umstellung von E3 auf E4 überflüssig.

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  • Redcat
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23 Nov 2016 18:13 #3 by Redcat
Nochmal ein Nachtrag:

Für alle

ALP 200 + 4.0

EVO 250 4T

RE und RR 125 AC mit luftgekühltem Yamaha-Kopie-Motor

gibt es keine EURO 4 Homologation im Moment. Also sind die alle EURO3 und müssen in jedem Fall zugelassen werden, wenn sie sich bereits beim Endkunden befinden.

Gleiches gilt für alle RR + SPM 125 LC, die sich jetzt im Markt und in Privatbesitz befinden. Die bekommen zwar EURO4, allerdings erst ab der nächsten Produktion im Februar 2017. Daher sind alle physisch präsenten Bikes, die nicht beim Handel stehen EURO3 und brauchen eine Zulassung.

Frank

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  • Beta REV 270
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14 Jan 2018 11:31 #4 by Beta REV 270
Replied by Beta REV 270 on topic EURO3-NORM FAHZEUGE BIS JAHRESENDE ZULASSEN!
Hallo Redcat,

wo bekommt man den die Ausnahmegenemigung für die FIN her.
Den wir hätten eine REV 270 Bauj 08 aber noch nie zugelassen. Lieber damit leben das Gute Stück nie mehr
auf öffentlichen Straßen zu bewegen oder den Kampf mit Behörden wie LRA aufnehmen.

Danke

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  • Redcat
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14 Jan 2018 14:38 #5 by Redcat
Dazu müsste ich die Fahrgestellnummer mal haben, um zu sehen, ob die wirklich schon EURO 3 und nicht noch EURO 2 war. Danach müsste man schauen, ob die REV-3 die drei EURO4 Normen erfüllt, die man seit 2016 schon zur Zulassung von EURO3 Fahrzeugen (eigentlich) nachweisen musste. Mich hat allerdings noch nie jemand danach gefragt. Wenn ja, habe ich Dir -vorbehaltlich freier Kontingente, diese sind limitiert- in 5 Minuten eine Herstellerbescheinigung ausgestellt, die Dir dieses Problem ziemlich sicher löst.

Mit einem 10 Jahre alten Fahrzeug ohne Erstzulassung und einem Marktwert von 1.500 EURO stellt sich eher die Frage, ob man den ganzem Krampf mit Anbau aller Homologationsteile, Vollabnahme, Hickhack bei der Zulassung wegen überalterter Codes für alle möglichen Parameter im Brief wirklich durchziehen möchte.

Gebrauchte in dieser Kategorie sind gesucht....verkaufen und ein Bike mit Zulassung erwerben...

Frank

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  • Flyingbrick
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06 Feb 2019 10:33 - 06 Feb 2019 10:35 #6 by Flyingbrick
Replied by Flyingbrick on topic EURO3-NORM FAHZEUGE BIS JAHRESENDE ZULASSEN!
Ich bin gerade etwas verwirrt. Hatten wir nicht neulich einen Beitrag von Redcat im Forum (sogar oben angepinnt), in dem die bis Ende 2018 gültige Ausnahmeregelung für Euro 3-Zulassungen erklärt wurde?

Der Tenor lautete, nur die Fahrzeuge, für die Beta im Rahmen ihres Kontingents noch 2018 fahrgestellnummerbezogen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, können bis Ablauf des Jahres 2018 zugelassen werden. Ab 1.1.19 kann mit oder ohne Bescheinigung keine Erstzulassung mehr erfolgen.

Wo ist der Beitrag geblieben? :kurve: :polizist: ::

Seit Jahresbeginn lese ich immer wieder, dass die Zulassungsstellen das ja so etwas von gar nicht eng sehen würden. Du kommst da hin, zeigst irgendwelche Zettel vor (letzte Auskunft: "gibt es für 250 Euro beim KBA") und dann bekommst Du die Zulassung.

Wenn Du dann auf diesen (verschwundenen) Beitrag verweist, hörst Du nur:
"Das hat mir das Fräulein auf der Zulassungsstelle aber anders erklärt!"

Also...jetzt würde mich wirklich die Rechtslage interessieren und auch, warum das Fräulein das angeblich besser weiß. Auch, wenn ich selbst keine Zulassung plane.
Last edit: 06 Feb 2019 10:35 by Flyingbrick.

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  • Redcat
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06 Feb 2019 11:46 - 06 Feb 2019 11:46 #7 by Redcat
Das ist u.U. so wie mit dem offenen Leistungseintrag für Enduros oder die 2-Personenzulassung für EURO4-Ausnahmefahrzeuge.

Irgendwo kopiert jemand so lange Daten, bis das passt oder das "Fräulein" gibt grosszügigerweise die Schadstoffcodes für EURO4 ein, obwohl was anderes im Brief steht.

Der Computer meiner Zulassungsstelle nimmt die EURO3-Codes beim Versuch einer Zulassung einfach nicht mehr an. Das Problem hatten auch hunderte Anderer, die sich in den letzten 24 Monaten deswegen bei uns gemeldet haben.

Offiziell und auf Herstellerniveau betrachtet und beurteilt geht weder volle Leistung, noch 2 Personen, noch eine Zulassung von EURO 3.

250 EURO waren grob gerechnet der Kurs vom KBA für die Erteilung einer typbezogenen Ausnahmegenehmigung, die es bis 31.12.2018 und bei Vorhandensein eines Kontingentes noch gab.

Frank
Last edit: 06 Feb 2019 11:46 by Redcat.

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  • BudeII
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06 Feb 2019 12:22 #8 by BudeII

Flyingbrick wrote: Ich bin gerade etwas verwirrt. Hatten wir nicht neulich einen Beitrag von Redcat im Forum (sogar oben angepinnt), in dem die bis Ende 2018 gültige Ausnahmeregelung für Euro 3-Zulassungen erklärt wurde?
...
Wo ist der Beitrag geblieben? :kurve: :polizist: ::


Na wo schon? Hier auf der Festplatte des BetaBikes.de Servers :smic:

Der kann aber nichts dafür wenn man nicht vernünftig sucht denn die passenden Suchkriterien (Autor :cat: , Inhalt Euro3 + 2018) stehen ja in deinem Text.

Spaß beiseite, unser Admin hat mal erklärt das er bis auf extrem wenige Ausnahme igentlich nix löscht und das ist wirklich gut so :dau:

Gruß
Werner

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  • Flyingbrick
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06 Feb 2019 16:03 #9 by Flyingbrick
Replied by Flyingbrick on topic EURO3-NORM FAHZEUGE BIS JAHRESENDE ZULASSEN!
Ich habe echt ge-buddelt! )))
Aber Du kannst besser suchen als ich, danke für den Link!

Tja, bin ich ja mal gespannt, welche Ergebnisse die Bemühungen um eine Zulassung bringen. Meine Rev werde ich ganz sicher nicht versuchen, zuzulassen, mit der habe ich auf der Straße nichts verloren. Trotzdem finde ich das Thema interessant.

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