Gratwanderung - Unsere Enduros auf der Straße
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Martin H. wrote:
Wow das ist übel.stefan2230 wrote: Kollege mit "kleinem Kennzeichen" unterwegs, angehalten und angeklagt und verurteilt vor Gericht wegen Urkundenfälschung. Insgesamt hoher 4 Stelliger Kostenbetrag fällig.
Ob das eben so böse bestraft wird wenn man das große im Rücksack mit führt?
Der Witz,
ein Kumpel ist ohne rumgefahren und hatte das Originale im Rucksack und ist mit ner Verwarnung weggekommen
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- Martin Kemmeter
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Nur weil die Cops sich bei Bo in 70 % der Fälle mit einem lockeren Spruch begnügen, würde ich daraus null Komma null Relevanz für ein mögliches Ergebnis bei einer Kontrolle anderswo ableiten. Da wird der Verweis auf "ich hab aber gehört, dass es anderswo entspannt war mit euren Kollegen!" wenig helfen.
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- -Bo
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Martin Kemmeter wrote: Nur weil die Cops sich bei Bo in 70 % der Fälle mit einem lockeren Spruch begnügen...
"Lockerer Spruch" ist nicht immer der Fall ich sage ja, es kann so muss aber nicht

Da jeder anders Reagiert und / oder handelt!
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- Martin Kemmeter
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- PW
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Wer sich nicht an die StVO hält, muss sich im Falle einer Kontrolle die Konsequenzen tragen.
Hoffentlich kommt nicht noch die Frage, ob man in der 30'er Zone 100 fahren darf !!!
Grüße aus Mainz
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- clerk
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ich bin zwar kein Anwalt, hatte aber beruflich viel Gesetzen zu tun.
Ein kleines Kennzeichen ist tasächlich eine Urkundenfälschung, genau, eine Komplettfälschung, auch wenn keine amtlichen Plaketten drauf sind. Es reicht aus, wenn es einem amtlichen Kennzeichen sehr änlich ist. Z.B. gleiche Nummer wie das originale. Damit es als Urkundenfälschung geahndet werden kann, muss es aber in Verwendung sein, also an irgend ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr, montiert. Zuhause kannst so ein Kennzeichen an die Wand hängen.
Im Gegensatz dazu aber, kann man ein gleiches Kennzeichen wie das originale,(gleiche Beschaffenheit, gleiche Größe, gleiche Nummer) hinten an einen Fahrradträger montieren, wenn der Fahrradträger das Kennzeichen am Fahrzeug verdeckt. In diesem Fall müssen keine Placketten auf dem Schild sein, es muss aber beleuchtet sein.
Ein falcher Winkel eines originalen Kennzeichens mit Plaketten, an einem Motorrad ist keine Uhrkundenfälschung. Was wurde denn gefälscht? es ist kein einziges Tatbestandsmerkmal einer Urkundenfälschuing erfüllt.
Es bleibt eventuell ein Kennzeichenmissbrauch. Was mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Dazu muss aber der Kennzeichenwinkel erheblich abweichen und damit die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinrtächtigt sein oder z.B. mutwillig das Kennzeichen in der Mitte nach oben geknickt sein. Hierbei wird in der Regel von einem vorsätzlichen Kennzeichenmißbrauch ausgegangen. Es reicht der billigende Vorsatz hinsichtlich einer schlechten Ablesbarkeit.
15 Grad nach vorne bis 30 Grad nach hinten sind zulässig. Ab 45 Grad kann von einem Vorsatz ausgegangen werden.
An den vielen KTM welche ich hatte, war der Winkel immer max. 40 Grad. Genau aus den oben genannten Gründen.
Bei meiner neuen Alp kommt ein aderer Halter dran welcher auch auf 40 Grad eingestellt wird. Solange ich im Rahmen einer Ordnungswiedrigkeit bleibe, habe ich kein Problem damit. Die paar € muss ich dann halt zahlen. Eine Straftat wegen 45 Grad oder mehr, werde ich mir nicht leisten. Damit wäre meine "Zuverlässigkeit" für 5 Jahre weg, was mir beruflich erhebliche Schwierigkeiten brigen würde.
Jeder für sich muss halt abwägen, was er sich leisten (riskieren) kann und will.
Gruß, Clerk
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- -Bo
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clerk wrote: Ein falcher Winkel eines originalen Kennzeichens mit Plaketten, an einem Motorrad ist keine Uhrkundenfälschung. Was wurde denn gefälscht? es ist kein einziges Tatbestandsmerkmal einer Urkundenfälschuing erfüllt.
Es bleibt eventuell ein Kennzeichenmissbrauch. Was mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Man muss sich mal geben, wegen eines Kennzeichens solche Strafen - naja es bleibt dann schätze ich meistens bei Geld.
Die Polizei kommt gerne mit Urkundenfälschung daher da dies Einschüchternd klingt... Auch schon bei einem Verdreckten Kennzeichen mit nicht korrektem Winkel...

Im Anhang ist mal der Aktuelle Bußgeldkatalog für Kennzeichen Missbräuche

Zum Thema:
Letztendlich kann keiner hier sagen wie es abläuft, da es 110.000 ver. Versionen und Ausgänge gibt.
Grüße
Bo
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- sry
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ebenfalls kein Anwalt aber dennoch mit etwas erweitertem Wissen versehen:
Urkundenfälschung kommt nur in Frage, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Kennzeichen (=die Urkunde) vorsätzlich mit Täuschungsabsicht manipuliert wurde. Eindeutig ist das z. B. wenn man aus einer 3 eine 8 malt o. ä.. Wenn z. B. der Winkel nicht stimmt, dürfte der vorgenannte Nachweis schwerfallen wenn man nicht direkt aussagt "Habe ich gemacht damit ich nicht erkannt/erwischt werden kann..."
HTH,
Sándor
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- stefan2230
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-Bo wrote:
Martin H. wrote:
Wow das ist übel.stefan2230 wrote: Kollege mit "kleinem Kennzeichen" unterwegs, angehalten und angeklagt und verurteilt vor Gericht wegen Urkundenfälschung. Insgesamt hoher 4 Stelliger Kostenbetrag fällig.
Ob das eben so böse bestraft wird wenn man das große im Rücksack mit führt?
Der Witz,
ein Kumpel ist ohne rumgefahren und hatte das Originale im Rucksack und ist mit ner Verwarnung weggekommenIch versteh es einfach nicht bei uns in D...
Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen:
"wenn sie dich am Arsch kriegen wollen, kriegen sie dich und
wenn sie wollen das es schmerzhaft wird, wirds schmerzhaft!!"
Ansonsten kann ich PW nur zustimmen.
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- Chris96
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hab aktuell ne 350er mit sumos am laufen. Spiegel nur einer dran(abgeklappt), Blinker montiert, KHZ am Sportheck. orginal Auspuff dran der ja mal ordentlich krawall macht. Sie standen schon vor mir, neben mir oder hinter mir an der Ampel und nie kam ein Versuch zu ner kontrolle. Selbst damals als das Moped noch auf Enduro lief und ich im Wheelie vor ihnen ohne Kennzeichen und ohne Alles gefahren bin ist nichts passiert. Entweder haben die bei uns keine Lust oder ich weiß auch nicht

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