Beta Kundendienstheft ?!

  • Shgoofy
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05 Jul 2017 05:39 #11 by Shgoofy
Replied by Shgoofy on topic Beta Kundendienstheft ?!
......ja, Kulanztechnisch ist Beta da ja wohl ganz vorne, das ist sehr genial.
Aber das ganze funzt nur mit einer vernünftigen Registrierung .
Ich darf das Serviceheft jetzt wieder zum Händler senden und er will es dann nachtragen. Vor allem wurde mir am Telefon gesagt ich brauche das Ganze garnicht - Garantie/ Kulanz wäre eh weg.(RR430, Bj. 2017)
Ich verstehe nur nicht warum das alles nicht gleich richtig gemacht wird. Hätte mein Kollege nichts gesagt - dann wäre ich irgendwann reingefallen.
Ich bin gespannt ob und wann ich das Heft wiederbekomme :-)
Mfg Stefan

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  • admin
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05 Jul 2017 12:44 #12 by admin
Replied by admin on topic Beta Kundendienstheft ?!

Shgoofy wrote: ...Vor allem wurde mir am Telefon gesagt ich brauche das Ganze garnicht - Garantie/ Kulanz wäre eh weg.(RR430, Bj. 2017...



(} Klingt schon kurios und ist quatsch.


:guck: Wenn das nicht funzt, lies meinen Beitrag #6 noch einmal...

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  • castillar
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05 Jul 2017 14:58 - 05 Jul 2017 15:00 #13 by castillar
Replied by castillar on topic Beta Kundendienstheft ?!
Ihr verwechsel Garantie, Gewährleistung und Kulanz
Kulanz ist kein Rechtsbegriff auf kulanz gibt es kein Recht, somit kann man es auch nicht erwerben oder verlieren. Auch mit einem Serviceheft nicht.

Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen einer Vertragspartei, um z.B. die Kundenbindung zu verbessern. In sachen Kulanz ist Beta sehr weit vorn, einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.
Wenn man sich aber gebunden zeigt, also zu seinem Händler geht und dort zahlender Kunde ist,( über jahre schon) wird man sicherlich sehr kulant behandelt.


Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Dem kann sich keiner entziehen. Rechte, Pflichten und Ersatzansprüche ggf Nachbesserung sind gesetzlich geregelt.

Garantie ist eine vom Hersteller versprochenen Leistung oder Eigenschaft die der Hersteller dem Käufer zusagt.ggf Ersatzansprüche über die gesetzliche Regelung hinaus z.B. Rahmenersatz bei Durchrostung innerhalb von 10 Jahren vorrausgestetzt alle Wartungen beim Beta Händlerheft komplett.
Last edit: 05 Jul 2017 15:00 by castillar.

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  • waegg
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05 Jul 2017 15:02 #14 by waegg
Replied by waegg on topic Beta Kundendienstheft ?!

Ihr verwechsel Garantie, Gewährleistung und Kulanz...


Perfekt erklärt!

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  • Shgoofy
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05 Jul 2017 15:32 #15 by Shgoofy
Replied by Shgoofy on topic Beta Kundendienstheft ?!
naja, ich denke mal, wenn kein Heft bzw. kein Service nachweisbar ist, gibt es mal garnix.
Aber wenn es eine reguläre Serviceheftführung zumindest beim Start gibt ist eine Kulanzmöglichkeit da.

Einem ordentlichem Kunde wird eher geholfen als einem der gar nichts vorweisen kann.

Ich warte mal was ich bekomme - aber scheint doch ein Thema zu sein.

Garantie/Gewährleistung sind bedingt rechtliche Grundlagen - Kulanz ist komplett freiwillig, das ist mir bekannt :knips:

MFG

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  • gerd langer
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05 Jul 2017 20:12 #16 by gerd langer
Replied by gerd langer on topic Beta Kundendienstheft ?!
Du brauchst das Heft fertig ausgefüllt. Alles andere ist schwachsinnig.ich hatte es selbst erfahren, da beta nicht wusste das mein moped überhaupt verkauft war wurde mein kulanzantrag abgelehnt. Als ich per E-Mail die ausgefüllten Unterlagen einreichte wurde umgehend dem stattgegeben und 14 Tage später hat man mir bei einem 2 Jahren altem (gepflegten)Moped einen neuen rahmen zukommen lassen. Hier nochmals grossen dank an beta ! Ohne Unterlagen gibt's nix...

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  • Johann
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07 Jul 2017 14:36 #17 by Johann
Replied by Johann on topic Beta Kundendienstheft ?!
Zu diesem Thema hätte ich auch mal eine mir brennende Frage:
Dazu muss man noch sagen, dass das Thema bei mir sowieso durch ist, denn ich habe mein Möp jetzt schon über nem halben Jahr und die Garantie läuft ja ohnehin bloß drei Monate, oder sehe ich da was falsch?
Und zwar würde es mich mal interessieren wie es denn mit Garantie, Gewährleistung & Kulanz aussieht wenn das Serviceheft leer ist. Ich weiß, das hört sich jetzt sicher blöd an, aber mein Händler bei dem ich das Moped gekauft hab ist drei Stunden Autofahrt weg und ich bringe mein Möp doch nicht dorthin für den drei Betriebsstunden Service, bei dem ein 0815 Ölwechsel gemacht wird und sonst halt ein paar Kleinigkeiten kontrolliert, nur um nen Stempel in meinem Heft zu bekommen. Abgesehen davon mach ich sowieso eigentlich alles selber, ausser Fahrwerksgeschichten und Sachen wo der Motor gespalten wird, also halt alles ab "Bottom End". Aber eben rein theoretisch verfällt ja jetzt in meinem Fall jeglicher Anspruch auf Garantie & Gewährleistung. Und auch Kulanztechnisch wird es wohl eher kritisch aussehen oder sehe ich auch das falsch???
Als letztes würde es mich noch interessieren wie Ihr das handhabt. Ich meine, hier wird ja wohl auch nicht jeder sein Moped bloß für nen Öl- oder Luftfilterwechsel zum Händler stellen?

In diesem Sinne schonmal Danke für Eure Infos und Grüße:
Johann

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  • gerd langer
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07 Jul 2017 15:50 - 07 Jul 2017 15:52 #18 by gerd langer
Replied by gerd langer on topic Beta Kundendienstheft ?!
Auf alles was beim Service gewartet /gewechselt wird besteht beim Schaden schon möglicherweise eine Kulanz. Wenn der händler alles eingetragen wird. Wie gesagt.. möglich, es wird sicherlich geholfen. Dinge wie rahmen oder schwinge sollten beim vernünftigem Gebrauch auch halten, seitdem man wiegt 150 kg und fährt mit dem serienfahrwerk rum. Oder man meint das Ding permanent die hänge runterzuwerfen... Denke da zählt der Wille des Händlers und der Gesamteindruck und die betriebsstunden.ich habe es selbst erfahren was und wie beta dahintersteht und sie mir nach 2 Jahren sehr entgegengekommen ist. Das gibt's nirgendwo.und da verzeihe ich auch das vielleicht hier und da etwas nicht so endgeil gelöst ist., was ich halt selbst nachträglich geändert habe. Meine Meinung; die nächste wird den selben Schriftzug tragen !!! Und das nach 20 jahren ktm
Last edit: 07 Jul 2017 15:52 by gerd langer.

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  • Redcat
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07 Jul 2017 16:07 #19 by Redcat
Replied by Redcat on topic Beta Kundendienstheft ?!
Leute, dreht euer Kopfkino mal auf Halbgas und vergesst so Szenarien, an welchen Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. Kann es durchaus mal geben, aber ist eher unwahrscheinlich.

Für uns ist es wichtig, dass die Garantie korrekt durch den Händler aktiviert wird, denn irgendwo muss es für Garantie oder Kulanz einen Anfang und auch ein Ende geben. Insofern würde ich zumindest auf die inhaltlich richtige Erstellung des Bons für die Auslieferungsinspektion durch den Händler bestehen. Die Garantie auf RR beträgt neuerdings (ab MY 2017) auch 6 Monate.

Und natürlich fahren wir auch selber und wissen, dass nicht alle Servicearbeiten vom Händler erledigt werden (können). Aber wer das heft intelligent liest, wird die Landmarken finden, die zur Erhaltung des Good Will unersetzlich sind. Ich kann nicht Goodwill für einen kippenden Kolben nach 160 Stunden fordern, wenn dieser bei 90 Std. laut Handbuch zum Wechsel angestanden hat -ist aber so tatsächlich schon passiert.

Und natürlich kennen wir 99% der Details, an welchen es potentiell eckt und dann werden wir uns ganz bestimmt nicht auf formale Kriterien zurückziehen nur um ablehnen zu können. Das wäre nur Phase, wenn wir den festen Eindruck hätten, dass wir mit der Anfrage ver :po: würden.

Macht euch nicht zu viele Gedanken, wartet die Böcke reell und alles ist gut....

Frank

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