Fahren ohne Zulassung
- Herbert
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alles Ansichtssache:
Fahre seit fast 30 Jahren mit der Trial und das fast überall.
Nur Zugelassen sollte sie schon sein denn das größte Problem ohne Zulassung ist auf der Straße die
Steuerhinterziehung.
Den KFZ Schein vorzeigen zu können ist schon mal die halbe Miete.
Und noch was bis jetzt hatte ich keine Probleme mit der Trial oder Alp aber immer mal wieder mit der Hard Enduro
Liebe Grüße
Herbert
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- priorphilip
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Verlorenes Kenzzeichen bedeutet neben neuem Kennzeichen auch neue FZ Papiere incl Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Schein + Brief). Ich denke das sind mind. 50€ + Zeit und Verlustanzeige.Kordl wrote:
alp wrote: Also wenn schon ohne Schild dann besser: Habe ich verloren und gar nicht bemerkt. Aber riskant ist es trotzdem, besser mit Zulassung und Schild und die Strafe akzeptieren, wird auf jeden Fall billiger.
Auch blöd dann nimmt er es als verloren auf und du brauchst a neues Schild da das alte ja "verloren" ist.
Obwohl vielleicht ist es ja sogar günstiger als die Anzeige der Straftat.
Alle zwei Monate a neues Schild.
Tom
Sollte man gut abwägen...
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- engl
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halpgas wrote: Was droht denn eigentlich so, wenn man ohne Zulassung mit ner Trial erwischt wird, weiß das jemand?
Du wirst sterben!

im Ernst:
Ohne Zulassung find ich mal generell daneben; passiert was und der Fahrer ist nicht so reich, daß er alles aus seiner Tasche bezahlen kann, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Wenn ich mir vorstelle, daß so ein Depp ohne Zulassung meine Kinder anfährt; in der Kiesgrube zum Beispiel ( alles, wo kleine Kinder hingehen können, ist öffentliche Verkehrsfläche!) ... oder blos in mein Auto rein fährt und ich darf ewig rumstreiten, bis ich das bezahlt krieg.
Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, zahlt die Versicherung; hat sie Grund zur Annahme, daß die BE erloschen ist, so kann sie bis zu 5000€ vom Halter/Fahrer zurückfordern! Nicht mehr!
Es gibt also wirklich keinen Grund sich die 100€ fürs zulassen nicht zu leisten!
Ob nun Licht, Kennzeichen oder sonst was dran ist, ist wieder was anderes.
Ohne Blinker macht 15€ Verwarngeld; usw. .. also Pillepalle!
Und wenn ich mein Kennzeichen verloren hatte, hab ichs bis jetzt immer wieder gefunden! Da brauch ich mir kein neues zu holen!

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- sry
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Gibts da belastbare Quelle, die man im gegebenen Fall nennen kann? Fürchte, mit "hab ich bei betabikes.de gelesen" wird einer Versicherung nicht ausreichen. Habe zwar keinen konkreten Fall, aber wer weiß, was mal kommt...engl wrote: Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, zahlt die Versicherung; hat sie Grund zur Annahme, daß die BE erloschen ist, so kann sie bis zu 5000€ vom Halter/Fahrer zurückfordern! Nicht mehr!
TIA,
Sándor
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- Mikka
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das mit den 5000.- Euronis halte ich für ein Gerücht! Das die Versicherung erstmal für einen entstandenen Schaden eintritt......ist so.....zumindest meistens.
Wenn sich aber rausstellt (warum auch immer) daß das versicherte Fahrzeug manipuliert war und derjenige absichtlich ohne ausreichendem Versicherungsschutz (z.B. 7KW im Brief aber mit Anhand der Bremsspur berechneten 146,6359Kmh irgendwo reingerauscht) unterwegs war................dann pfeift der Straps!
Wenn sich bei gleichem Unfall per offenem Leistungseintrag die Einschlagsgeschwindigkeit plausibel Erklären lässt aber z.B. nen Spiegel ohne EG-Betrieberlaubnis drann hattest, ist auch die Betriebserlaubnis erloschen.........aber in so einem Fall wird auch keiner nach der E-Nummer des Spiegels schauen.
Ich habe in meiner buckligen Verwandtschaft einen Versicherungsbetrüger, der bezahlt noch ein Weilchen an den Regressforderungen. Und das für ihn beschissenste: die Versicherung hat ihm gekündigt und er wird auch bei keiner anderen Versicherung mit seinem Hobel mehr angenommen!
Wie bereits geschrieben fahre ich mit meinem zugelassenen Trialer auch durch "meine Wälder". Das Moped ist und bleibt in dem Zustand in dem es die fleißigen Monteure in Rignano sull'arno Vollendet haben, nämlich so wie ein Trialer halt ist....Minimalistisch und Pornös. Das Nummernschild ist abgerissen und steckt im Rucksack, das rausgerissene Teil ist am Kotflügel befestigt. Somit kann ich auf verloren aber wieder gefunden setzen wenn ich ohne Chance auf Flucht im Wald gestellt werde.
Wenn eine Flucht nötig und auch sicher und ohne sich auf die Fresse zu legen durchführbar ist........so what?
Und wenn jetzt wieder der Einwand kommt: Da könnte man dir ans Bein pinkeln weil du wissentlich und absichtlich ohne Nummernschild rumfährst..........ist mir total egal, das doch äußerst geringe "Restrisiko" gehe ich ein.
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- engl
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sry wrote: Servus,
Gibts da belastbare Quelle, ....engl wrote: Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, zahlt die Versicherung; hat sie Grund zur Annahme, daß die BE erloschen ist, so kann sie bis zu 5000€ vom Halter/Fahrer zurückfordern! Nicht mehr!
logisch, sonst hätt ichs ja nicht geschrieben!
Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung §5 Abs.3 Satz 1
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- Mikka
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Ich kann mir nicht Vorstellen das das was da in dem Gesetzestext steht mir zwar nicht den Arsch rettet, aber mein prall gefülltes Bankkonto im schlimmsten Fall um "nur" 5000 Euro erleichtern soll-darf-was-auch-immer.........zumindest nicht in meinem als Worstcase dargestellten "7KW - Vollgasunfall":
Hier der Link zum Gesetzestext:
Solo "Tschingwemilla Euro"
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- sry
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engl wrote: logisch, sonst hätt ichs ja nicht geschrieben!
sorry, falls ich mit der Nachfrage Deinen Unmut auf mich gezogen habe, ich wollte nicht Deine Aussage anzweifeln, sondern bat nur um eine verweisfähige Quelle. Also bitte nimm den Bannstrahl (
Ich bin Dir vielmehr sehr dankbar für Dein Posting - im www wird diesbezüglich immer der Teufel an die Wand gemalt, auch ich hatte das bisher nicht hinterfragt, Du hast "Butter beie Fische" gebracht

Ich kann es mir nicht nur vostellen, sondern gehe inzwischen davon aus. Hier ist das Thema recht ausführlich behandelt , der Autor beschreibt die Konsequenzen genau so wie engl es hier schrieb.Mikka wrote: Ich kann mir nicht Vorstellen das das was da in dem Gesetzestext steht mir zwar nicht den Arsch rettet, aber mein prall gefülltes Bankkonto im schlimmsten Fall um "nur" 5000 Euro erleichtern soll-darf-was-auch-immer.........zumindest nicht in meinem als Worstcase dargestellten "7KW - Vollgasunfall"
BTW: Man liest im www zwar immer wieder davon, dass die (bisweilen existenzbedrohenden) Ersatzansprüche von Unfallgegnern bei erloschener ABE am Fahrzeughalter hängen bleiben, aber - von einen realen Fall habe ich persönlich zumindest noch nie gelesen/gehört....
CU,
Sándor
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- priorphilip
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Hintergrund meiner Frage: Ich erwäge derzeit den Erwerb eines nicht zulassungsfähigen Sporttrialers (keine Papiere / kein StVO)
Meine These Nr 1: Wenn ich auf Waldwegen erwischt würde, träfe mich nur der Zorn des Försters und die heroische Hinnahme seines Bussgeldes. Mit Versicherungsbetrug und dem ganzen Zeugs hätte es nix zu tun.
//EDIT: These Nr 2 hat sich erledigt
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