Beta RR450 Mj. 2010 Ohne Erstzulassung. Gibts Probleme?

  • Daniel403
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30 Mar 2020 16:39 #1 by Daniel403
Ich bin seit gestern Stolzer Besitzer einer Beta RR450 von 2010, damit habe ich mir mit 18 Jahren einen Traum erfüllt und hoffe das sie mir freude bereiten wird. Da ich noch an meinen Vater "gebunden" bin muss ich sie für die Straße halbwegs gängig machen, d.H. Hinten Blinker + Kennzeichenwinkel und was da noch dazu gehört. Aber jetzt zur Frage:

Wenn sie noch nie Zugelassen wurde, heißt dass das sie jetzt die geltende Euro 4 Norm einhalten müsste? oder ist das egal weil sie noch zu Euro 3 Zeiten gebaut wurde?

Und:
Wenn ich sie mit choke anschmeiße, ein paar minuten laufen lasse und dann den choke rausnehme, läuft sie normal mit niedrigerer Drehzahl weiter. Wenn ich ein paar kleine gasstöße gebe läuft sie meistens noch normal weiter, aber manchmal geht sie einfach direkt aus... liegt es daran das der Motor noch kalt ist und ich mir in die Hosen mach weil ich das Moped neu hab oder ist da tatsächlich etwas falsch? Sie hat erst 40Stunden Runter (und sieht auch danach aus)

Danke schonmal im Vorraus ... und es ist mein erster Beitrag, falsch ich es irgendwo falsch gepostet hab..

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  • stefan2230
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30 Mar 2020 16:43 #2 by stefan2230
Wann ist nochmal der erste April?

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  • stefan2230
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30 Mar 2020 16:45 - 30 Mar 2020 16:46 #3 by stefan2230
Ansonsten erste Einschätzung: keine Chance auf Zulassung, lerne aber gerne etwas dazu.
Last edit: 30 Mar 2020 16:46 by stefan2230.

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  • admin
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30 Mar 2020 17:14 - 30 Mar 2020 17:14 #4 by admin

Daniel403 wrote: Ich bin seit gestern Stolzer Besitzer einer Beta RR450 von 2010, ...bin muss ich sie für die Straße halbwegs gängig machen...Wenn sie noch nie Zugelassen wurde, heißt dass das sie jetzt die geltende Euro 4 Norm einhalten müsste?..



:sir: Ich hoffe, du bleibst ein stolzer Besitzer. Eine Erstzulassung von EURO 3 Mopeds dürfte 2020 nicht mehr gelingen. Hat dir das der Vorbesitzer anders erzählt?
Last edit: 30 Mar 2020 17:14 by admin.

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  • Onkel Fester
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30 Mar 2020 17:14 #5 by Onkel Fester
Mit der neuen Euro 4 Norm ist es ab 1. Januar 2017 grundsätzlich nicht mehr möglich Euro 3 Fahrzeuge erstmalig zuzulassen. Das ist nun in erster Linie eine Herausforderung für die Hersteller von Motorrädern. Diese müssen nicht nur neue Modelle für strengere Abgasregeln entwickeln, sondern auch On-Board-Diagnose Systeme implementieren sowie Aktivkohlefilter in die Tankentlüftung einbauen. Doch wie die Neuheiten-Flut auf der INTERMOT und der Messe in Mailand gezeigt hat, haben die Hersteller durch die Bank ihre Hausaufgaben gemacht.
Herausforderung für Händler

Bleibt eine Herausforderung für die Händler! Dort stehen zum Teil noch einige Fahrzeuge aus Euro-3 Baureihen auf Lager. Diese Motorräder müssten bis Jahresende eigentlich zugelassen werden, denn ansonsten droht diesen eine massive Entwertung. Denn danach wären sie nur noch über Einzelgenehmigungen zulassungsfähig.
Euro 3 Ausnahmeregeln zum Euro 4 Start

Doch leider bzw. zum Glück gibt es Ausnahmen welche in Deutschland und Österreich gänzlich unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Hersteller dürfen für all ihre Typen welche in den letzten beiden Jahren am Markt angeboten wurden, jeweils bis zu 10% oder max. 100 Stück je Type bis zu 2 Jahre später zulassen. In Österreich hat man damit aufgrund der kleinen Marktgröße fast keine Probleme. Bei Honda Österreich zum Beispiel hat man das Problem aktiv behandelt und man hat nach noch nicht zugelassenen Fahrzeugen aus Euro 3 Reihen gesucht. Für diese Modelle wurden dann nach Rücksprache mit den Händlern die entsprechenden Fahrgestellnummern für die nächsten 2 Jahre aktiviert. In diesen 2 Jahren kann man das Fahrzeug also weiterhin problemlos zulassen. Eine ähnliche Vorgehensweise werden vermutlich auch andere Hersteller einschlagen.
Euro 3 Schnäppchen - Tageszulassung oder Ausnahmeregelung

Beim Kauf eines „Euro-3 Schnäppchens“ bekommt man als Kunde dann je nach Modell entweder eine Tageszulassung ODER eben eine noch nicht zugelassene neue Maschine mit einer Ausnahmeregelung mit Verlängerung der Zulassungsmöglichkeit bis Ende 2018.

Komplett problemlos ist das ganze Thema für all jene Motorräder, welche bereits irgendwann mal angemeldet waren. Hier gilt Bestandsschutz. Auch wenn diese Modell z.B. aufgrund einer längeren Pause 2016 nicht angemeldet waren, kann man diese 2017 erneut anmelden.
Probleme bei Sportenduros und Rennstreckenmotorrädern

Handlungsbedarf besteht bei Sportenduros und Rennstreckenumbauten. Hier sind zahlreiche Fahrzeuge in den Händen von Endkunden welche bisher noch nie zugelassen waren. Hat man die Absicht diese jemals wieder zuzulassen, dann muss man diese noch 2016 zulassen – grundsätzlich gesprochen. Theoretisch jedoch hätte der Importeur die Möglichkeit auch für Endkunden einzelne Fahrzeuge bis Ende 2018 zu verlängern. Aber einen Anspruch darauf hat man als Endkunde nicht.
Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Motorrädern

Ab 2017 ist dann beim Kauf von gebrauchten Sportenduros und Rennstreckenumbauten Vorsicht angesagt. Vor allem beim Kauf von Privatpersonen. Man muss als Käufer genau darauf achten, ob das Fahrzeug bereits zugelassen war und sich diesen Umstand auch bestätigen lassen. Bei herkömmlichen Motorrädern welche immer auf der Straße bewegt worden sind, besteht aber auch hier kein Grund zur Panik – einmal zugelassen kann man das Fahrzeug auch als nachfolgender Besitzer problemlos anmelden, weiterverkaufen, wieder anmelden usw.

Für die meisten Endkunden hat das ganze Thema in erster Linie keine große Relevanz. Vor allem Händler mit einem großen Lager an Neufahrzeugen stehen nun jedoch für einer großen administrativen Herausforderung. Besteht eine kooperative und gut strukturierte Zusammenarbeit mit den jeweiligen Importeuren ist das Beantragen von Ausnahmen, Tageszulassungen usw. keine große Hürde. Bei unzuverlässigen oder wenig kooperativen Lieferanten jedoch hat man als Fachhändler nun stressige letzte Dezemberwochen vor sich.

Quelle: www.1000ps.de/b...ine-zum-euro-4-start

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  • Daniel403
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30 Mar 2020 17:15 #6 by Daniel403
Also mit anderen worten .... ich bin am Sack... was ist die Karre denn Wert? ohne Zulassungszeug ist das dann keine enduro sondern eine reine cross maschine

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  • admin
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30 Mar 2020 17:19 - 30 Mar 2020 17:20 #7 by admin

Daniel403 wrote: ... was ist die Karre denn Wert? ohne Zulassungszeug ist das dann keine enduro sondern eine reine cross maschine



:up|: Auf abgesperrtem Gelände kannst du natürlich damit fahren, aber nicht auf der Straße. Falls du das vorhattest, wirst du sie wieder verkaufen müssen.
Last edit: 30 Mar 2020 17:20 by admin.

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  • Daniel403
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30 Mar 2020 17:27 #8 by Daniel403
Da bleibt mir nichts anderes Übrig ... natürlich hat mir mein Verkäufer nicht gesagt das man die nicht anmelden kann, er hat mir nur gesagt das sie noch nie angemeldet wurde. Der ist so oder so aus n schneider. Ich weiß nur noch nicht wie ich das meinen Vater beichten soll, welcher so oder so gegen eine solche Maschine war

Und danke Stefan für deine Aufbauenden Worte...

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  • M@tt
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30 Mar 2020 17:58 #9 by M@tt
:heul:
Mein Beilied.

Aber vielleicht gibs bei dir ja eine Endurostrecke bei der du als Gastfahrer oder Mitglied fahren kannst.
Eine Crossstrecke mit nicht zu großen Sprüngen macht mit der Beta auch Spaß.

Grüße
M@tt

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  • Daniel403
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30 Mar 2020 18:07 #10 by Daniel403
Naja ich bin halt wirklich noch ein blutiger anfänger (ja ich weiß da ist ne 450 eh zu aggresiv.. ich muss halt straße fahren deswegen kommt eine viel kleinere nicht in frage). Den Kaufpreis werde ich sicher allemale wieder rausholen, aber Schade ist es trotzdem da ich schon seit 3Jahren davon Träume und ich mich gefreut hab eine so junge Maschine zu bekommen zu haben.

Danke für eure Antworten...
da es momentan sehr wenige Maschinen auf ebay gibt mit den Baujahr hab ich kein anhaltspunkt was die Wert ist, also wenn mir jemand helfen kann.. wäre nett :knips: und wie gesagt wenig gelaufen und optisch ist das auch glaubwürdig

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