Was hast du heute für deine ALP gemacht ?
- ulfl
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Die Coolride Partonen haben ja den Charme, das aussen an den Griffen keine Leitungen "rumbaumeln" die man sich im Gebüsch mal abreisst, aber halt auch ihren Preis.
Wenn ich dein Vorgehen richtig verstehe: Wenn man die Heizgriffe direkt an die Batterie anklemmt, wird diese leer gesaugt wenn man mal vergisst die Griffe auszuschalten. Deswegen das Relais, das braucht man dann ja, damit die Griffe nur funktionieren wenn die Zündung an ist.
Meine Idee: Wenn man sich den Schaltplan der Alp anschaut, ist die Seite mit der Lichtmaschine (hinter dem Regler) von der Batterie über eine Diodengruppe abgekoppelt. Also kann ich prinzipiell die Heizgriffe auf der Lichtmaschinenseite "vor den Dioden" anklemmen und die Griffe gehen automatisch nur dann wenn der Motor läuft. Dabei spare ich mir das Relais und dessen 60-100 mA Stromaufnahme. Was ich mir noch nicht angeschaut habe ist, wo man das elegant anklemmen könnte und ob die vorhandenen Leitungsquerschnitte dafür ausreichend sind.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Patronen in den Lenker eingeklebt. Wie hast du die aus dem GS Lenker wieder rausbekommen? Oder hast du einfach den Lenker komplett mit Patronen von der GS in die Alp verpflanzt?
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- Maxtor1971
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Das Relais ist ein elektronisches von Motogadget (mo.relay standard), daher kaum Stromaufnahme.
Dies ist wasserdicht vergossen und hat ein M5 Innengewinde zum Befestigen
Im Schaltplan der 2019er Alp kann ich das so mit den Dioden nicht erkennen, in dem der 200er
sieht das so aus wie von Dir beschrieben. Da sollte das so gehen.
Die Patronen habe ich aus dem alten G/S Lenker herausgesägt, der war nach einem Abflug im Gelände krumm.
Der Alp Lenker ist original, nur in schwarz Lackiert.
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- buergermeister
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faxo wrote: habe heute einen Ölkühler montiert
Moin faxo ,
Was hat der Umbau gekostet , musstet du Teile selbst anfertigen ?
Grüße aussem Pott
vom buergermeister
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- Maulesel
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Mit besten Grüßen
Hannes
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- Thorsten
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Nur so ein Tip nebenbei ...Alpquäler wrote: ...ich hab eine Runde TÜV spendiert
![]()
- die eine hatte seit 2015 keinen mehr
Wenn Du den TÜV mehr als 8 Monate überziehst und wirst "erwischt" gibt das einen Punkt in Flensburg, da Dein Fahrzeug dann als potentiell sicherheitskritisch eingestuft wird. Habe ich am eigenen Leib erlebt und ist in der Handhabung der Polizei rechtens. Ich hatte einen Hänger mit abgelaufenem TÜV auf Privatgelände stehen, TÜV war deutlich abgelaufen, was mich aber nicht gestört hat, da ich den Hänger aktuell nicht einsetze. Eine Streife hat das von der Strasse aus gesehen und ich bekam Post vom Ordnungsamt plus eine schmerzhafte Rechnung. Außerdem ist das "Begleitete Fahren ab 17" mit unserem Junior nun in Gefahr ...

Seit ein paar Jahren lautet die Grundregel: Ein zugelassenes Fahrzeug muß gültigen TÜV haben - Punkt.
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- Maulesel
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Ich würde einen Anwalt fragen ...
Mit besten Grüßen
Hannes Fischer
PS: Wenn ich Fahrzeuge auf meinen Grund oder in meiner Halle für einen längeren Zeitraum abstelle, mache ich grundsätzlich die Kennzeichen runter!
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- Onkel Fester
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Wenn das Gelände keine öffentliche Verkehrsfläche ist, also durch einen Zaun oder ein Tor abgetrennt ist, darf die Polizei das Grundstück nur mit richterlicher Genehmigung oder der Erlaubnis des Eigentümers oder Besitzers betreten.
das konnte unser geschätzter Gesundheitsminister ja jetzt zugunsten unser aller Gesundheit ändern.
So ein Anhänger is ja ne Virenschleuder hoch drei

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- Uli8
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Thorsten wrote: Ich hatte einen Hänger mit abgelaufenem TÜV auf Privatgelände stehen, TÜV war deutlich abgelaufen, was mich aber nicht gestört hat, da ich den Hänger aktuell nicht einsetze.......Grundregel: Ein zugelassenes Fahrzeug muß gültigen TÜV haben - Punkt.
Wo steht das?
Ich hab auch ein Moped in der Garage wo seit 2015 der TÜV abgelaufen ist - who cares?
Davon ab: Jeder sollte eine 1xxccm Maschine im Keller haben mit halbjahres Zuassung und ohne TÜV - zum %% auf einem Versicherungsvertrag abbauen. Spätestens wenn die Kids eigene Autos wollen oder man ein paar Unfälle gebaut hat, zahlt sich das aus!
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- b-joe
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in der stvzo.Uli8 wrote: Wo steht das?
"Ein zugelassenes Fahrzeug muß gültigen TÜV haben"
so ist es, und was man mit dem fzg anstellt ist dem gesetzgeber egal.
tipp, fzg mit abgelauenem tüv nur so hinstellen dass man das kennzeichen nicht sehen kann, auch nicht von weitem mit nem fernglas.
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- Bastlwastl
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darf er tatsächlich rein und sich versichern das es abgelaufen ist
dann kommts zur anzeige .....
es ist so wie b-joe schreibt .
mag unglaubwürdig klingen aber genau so schon einigen im bekanntenkreis passiert
und auf nachfrage ob rechtens die bittere realität erfahren

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